Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MEDIC TAXI AALEN
Erdinc Tasbas
Heidenheimer Str. 15
73432 Aalen
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beförderungsleistungen der Firma MEDIC TAXI AALEN, Inhaber Erdinc Tasbas (nachfolgend „Unternehmer" genannt).
(2) Es gelten ergänzend die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) sowie die jeweils gültige Taxitarifordnung des Ostalbkreises.
(3) Abweichende Bedingungen des Fahrgastes werden nicht anerkannt, es sei denn, der Unternehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Beförderungsvertrag kommt durch die Annahme eines Beförderungsauftrags durch den Unternehmer zustande. Die Annahme kann telefonisch, per WhatsApp, per E-Mail, über das Online-Kontaktformular oder durch Einsteigen in das Fahrzeug erfolgen.
(2) Bei telefonischer oder elektronischer Buchung kommt der Vertrag mit der Bestätigung des Auftrags durch den Unternehmer zustande.
§ 3 Beförderungspflicht und Leistungsumfang
(1) Der Unternehmer ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Beförderung verpflichtet, sofern der Fahrgast die geltenden Beförderungsbedingungen einhält.
(2) Der Leistungsumfang umfasst die Beförderung von Personen einschließlich angemessenem Handgepäck. Der Transport von sperrigen Gegenständen bedarf der vorherigen Absprache.
(3) Bei Krankenfahrten umfasst die Leistung die Beförderung des Patienten von der angegebenen Abholadresse zum Zielort sowie ggf. die Hilfe beim Ein- und Aussteigen.
§ 4 Preise und Bezahlung
(1) Für Taxifahrten gelten die Tarife der jeweils gültigen Taxitarifordnung des Ostalbkreises. Der Fahrpreis wird durch das geeichte Taxameter ermittelt.
(2) Für Krankenfahrten mit Transportschein (Verordnung einer Krankenbeförderung, Muster 4) rechnet der Unternehmer direkt mit der zuständigen Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft ab. Der Fahrgast zahlt ggf. die gesetzliche Zuzahlung.
(3) Für Sonderfahrten (z. B. Flughafentransfers, Langstreckenfahrten) können Festpreise vereinbart werden. Diese sind vor Fahrtantritt verbindlich zu bestätigen.
(4) Die Bezahlung erfolgt in bar, per EC-Karte oder auf Rechnung (bei Firmenkunden nach vorheriger Vereinbarung). Bei Krankenfahrten erfolgt die Abrechnung gemäß Absatz 2.
§ 5 Pflichten des Fahrgastes
(1) Der Fahrgast hat den vereinbarten Fahrpreis zu entrichten.
(2) Der Fahrgast ist verpflichtet, sich während der Fahrt so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet wird.
(3) Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet.
(4) Der Fahrgast haftet für Verschmutzungen und Beschädigungen des Fahrzeugs, die durch ihn oder von ihm mitgeführte Personen, Tiere oder Gegenstände verursacht werden.
(5) Bei Krankenfahrten ist der Fahrgast verpflichtet, einen gültigen Transportschein (Verordnung einer Krankenbeförderung) bereitzuhalten. Ohne gültige Verordnung kann keine Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgen.
§ 6 Wartezeiten und Stornierung
(1) Bei Verspätungen des Fahrgastes von mehr als 10 Minuten gegenüber dem vereinbarten Abholzeitpunkt ist der Unternehmer berechtigt, die Fahrt zu stornieren.
(2) Eine kostenlose Stornierung durch den Fahrgast ist bis zu 2 Stunden vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt möglich. Bei späterer Stornierung kann eine Anfahrtspauschale berechnet werden.
(3) Bei regelmäßigen Krankenfahrten (z. B. Dialyse) gelten gesonderte Stornierungsvereinbarungen.
§ 7 Haftung
(1) Der Unternehmer haftet für Schäden, die dem Fahrgast während der Beförderung entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Für mitgeführtes Gepäck und persönliche Gegenstände haftet der Unternehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Im Fahrzeug vergessene Gegenstände werden nach Möglichkeit aufbewahrt. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Fundgegenstände werden nach 4 Wochen an das Fundbüro der Stadt Aalen übergeben.
§ 8 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Gerichtsstand ist Aalen, sofern der Fahrgast Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.